F10 Einfach mal raus in die Natur…

oder der korrekte Verwaltungsweg zur gesetzeskonformen Erlebnispädagogik!

Die rasante Entwicklung der letzten 20 Jahre, die steigende Zahl der Anbieter und Angebote sowie deren wachsende Professionalisierung haben die Erlebnispädagogik zunehmend in den Fokus zahlreicher Ämter und Behörden gerückt.

Waren es zu Beginn der 90er Jahre noch meist kleine, unbürokratische Vereine, welche sich vorrangig um Inhalte kümmern konnten, so muss heute ein Veranstalter umfangreiche Kenntnisse darüber haben, was alles an Gesetzen, Regelungen und Vorschriften einzuhalten sind, bevor der erste Pädagoge mit einer Gruppe den Weg in die Natur beschreitet.

Zu Beginn steht die richtige Wahl der Unternehmensform.
GbR, gGmbh, Verein oder Stiftung, etc.?
Gewerblich oder gemeinnützig?
Hier wartet schon die erste und grundsätzliche Hürde.

Danach wird es bunt!
Je nach Veranstalter und Veranstaltung warten unter anderem:

Periodische Legionellenüberprüfungen, die große Brandschau, forstliche Gestattungsverträge, Infektionsschutzbelehrung, Sozialversicherungsmeldung, der Rahmenvertrag für die freien Mitarbeiter und natürlich die Lohnsteueraußenprüfung.
Nicht zu vergessen das Tagesbetriebsdatenblatt sowie die Einhaltung der EN 15567
und vieles vieles mehr!

Das Forum möchte Einsteigern einen Einblick in die notwendigen Rahmenbedingungen geben sowie den kollegialen Erfahrungsaustausch zwischen etablierten Anbietern fördern. Ebenso sollen mögliche gemeinsame Strategien angedacht werden.

 

Leitung: Holger Kolb, Geschäftsführender Vorstand des Stiftungsvereins Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik / GfE

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